Allgemeine Geschäftsbedingungen Parken
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Parken beziehen sich auf die Nutzung der Parkeinrichtung Parking Centrum Oosterdok sowie auf den Kauf/die Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Oosterdokseiland Ontwikkeling Amsterdam C.V. (nachfolgend: OOA C.V.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Parken sind bei der Handelskammer unter der Nummer 27198174 hinterlegt.
1. Definitionen
Abonnent:
Ein Kunde, der sein Kraftfahrzeug aufgrund eines Parkvertrags (wie nachstehend definiert) parkt. Abonnent ist sowohl ein Kunde, der seine Abonnementrechnung selbst bezahlt, als auch ein Kunde, der eine Abonnementkarte nutzt und bei einem Unternehmen angestellt ist, das die Abonnementrechnung für ihn bezahlt.
Abnehmer:
Eine natürliche oder juristische Person, die – ob im Rahmen eines Unternehmens oder nicht – im Zusammenhang mit dem Parken Produkte und/oder Dienstleistungen von OOA C.V. bezieht.
Verbraucher:
Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Kunde:
Parker, Abonnent oder Abnehmer.
OOA C.V.:
Oosterdokseiland Ontwikkeling Amsterdam C.V. in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Betreiber oder Verwalter der Parkeinrichtung.
Parknachweis:
Das vom Kunden gewählte und/oder von OOA C.V. zugewiesene Mittel – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Parkticket, Parkabonnement, Reservierung, Wertkarte, Parkpass, Chipkarte, Kreditkarte oder Kennzeichen –, das Zugang zur Parkeinrichtung gewährt und anhand dessen OOA C.V. den Zeitpunkt des Ein- und Ausfahrens feststellen kann.
Parker:
Eigentümer, Nutzer, Halter oder Insasse eines Kraftfahrzeugs, das sich in oder auf der Parkeinrichtung befindet.
Parkeinrichtung:
Das Parkhaus Parking Centrum Oosterdok und die dazugehörigen Bereiche. Die Parkeinrichtung umfasst auch die dort vorhandenen Geräte, technischen Anlagen und sonstige Ausstattung.
Parkgebühr:
Der Betrag, den der Kunde für die Nutzung der Parkeinrichtung schuldet.
Parkvertrag:
Ein schriftlich abgeschlossener Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung, der über ein einmaliges Parken hinausgeht.
Parktarif:
Der am Eingang der Parkeinrichtung und/oder auf der Website ausgewiesene Tarif pro Stunde bzw. Tagesparkpreis.
Kraftfahrzeug:
Ein Personenkraftwagen.
Bedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Parken.
Website:
Die Website von Parking Centrum Oosterdok (www.parkingcentrumoosterdok.nl).
2. Geltungsbereich
2.1
Zutritt zur Parkeinrichtung ist ausschließlich unter Anwendung dieser Bedingungen möglich.
2.2
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
2.3
Ein einmaliger Vertrag kommt u. a. durch das Einfahren in die Parkeinrichtung zustande. Der Umstand, dass der Kunde sich auf dem Gelände der Parkeinrichtung befindet oder befunden hat oder im Parksystem als eingefahren registriert ist, reicht zur Feststellung der Nutzung aus. Der Vertrag kommt unabhängig vom Fahrzeugtyp zustande, auch wenn dieses Fahrzeug laut Bedingungen nicht zugelassen ist.
2.4
Der Betreiber und Eigentümer der Parkeinrichtung – soweit nicht mit OOA C.V. identisch – kann alle in diesen Bedingungen genannten Bestimmungen gegenüber dem Kunden geltend machen. Diese Regelung ist unwiderruflich.
3. Leistung von OOA C.V.
3.1
OOA C.V. stellt dem Kunden eine beliebige, unbewachte Parkfläche zur Verfügung, sofern ausreichend Plätze vorhanden sind.
4. Zugang zur Parkeinrichtung
4.1
Ein Parknachweis berechtigt – sofern der Kunde die übrigen Bedingungen erfüllt – zum Zugang zur Parkeinrichtung und zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs. Stellt OOA C.V. fest, dass ein Kunde mit einem Parknachweis mehrere Fahrzeuge gleichzeitig parkt, darf der Zugang sofort verweigert werden. Zugang wird erst wieder erteilt, wenn der Kunde die entgangenen Parkerlöse basierend auf dem gültigen Parktarif bezahlt.
4.5
Es ist verboten, die Parkeinrichtung mit Fahrzeugen zu betreten, die nicht als Personenkraftwagen definiert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Roller, Motorräder, (Mofa-)Fahrräder oder Skateboards. Das Betreten mit solchen Fahrzeugen erfolgt vollständig auf eigenes Risiko. Andere Fahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von OOA C.V. die Parkeinrichtung nutzen.
4.6
Zutritt wird nur Fahrzeugen mit einer maximalen Länge von 4,80 m, maximaler Breite von 1,83 m und maximalem Gewicht von 2.500 kg gewährt. Die Durchfahrtshöhe von 2,10 m darf nicht überschritten werden.
4.7
Anhänger jeglicher Art sind in der Parkeinrichtung verboten.
4.8
OOA C.V. ist jederzeit berechtigt, einem Kunden oder seinem Fahrzeug den Zugang zu verweigern, insbesondere wenn Gefahrstoffe transportiert werden oder das Fahrzeug Schäden verursachen könnte.
4.9
Die Parkeinrichtung ist zu den von OOA C.V. festgelegten Zeiten geöffnet. Änderungen sind jederzeit möglich.
5. Nutzungsvorschriften
5.1
Betreten auf eigenes Risiko. Vorsicht ist stets geboten, insbesondere aufgrund der Höhenbeschränkungen außerhalb der Fahrspuren.
5.2
Es ist verboten:
a. andere Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge einzubringen;
b. die Parkeinrichtung anders als zum Parken zu nutzen;
c. Waren/Dienstleistungen anzubieten;
d. Reklame anzubringen;
e. zu rauchen oder Feuer zu machen;
f. sich länger im Fahrzeug aufzuhalten als notwendig;
g. Reparaturen vorzunehmen;
h. Abfall zurückzulassen außer Kleinmüll;
i. gefährliche Stoffe einzubringen (außer reguläres Kraftstoffreservoir);
j. Ein- oder Ausfahrten/Notausgänge zu blockieren.
5.3
Es gelten die Vorschriften des niederländischen Straßenverkehrsrechts. Höchstgeschwindigkeit: 5 km/h. Fußgänger haben Vorrang.
5.4
Fahrzeuge dürfen nicht länger als vier Wochen ununterbrochen geparkt werden.
5.5
Das Verlassen ohne gültigen Parknachweis ist streng verboten. Bei Verstoß: Tarif „verlorene Karte“ + Schadenersatz € 382,41 (2025).
5.6
Der Schadenersatzbetrag wird jährlich indexiert.
6. Parkgebühren und Zahlung
6.1
Der Kunde schuldet Parkgebühren.
6.2
Vermittlung durch Dritte nur mit Erlaubnis von OOA C.V.
6.3
Parkgebühren werden gemäß den ausgewiesenen Tarifen berechnet.
6.4
Tarife können jederzeit geändert werden.
6.5
Fehlt eine vereinbarte Dauer oder ein Tarif, zählt die tatsächliche Parkzeit laut System.
6.6
Bei Verlust des Parknachweises gilt der Tarif „verlorene Karte“. Eventuelle Rückerstattung nach Prüfung möglich.
6.7
Der maximale Tagestarif gilt für 24 Stunden, sofern nur einmal ein- und ausgefahren wird.
6.8
Das Parkgeld ist vor dem Verlassen zu zahlen.
6.9
Nach der Zahlung hat der Kunde 15 Minuten Zeit zum Ausfahren. Nach Ablauf beginnt eine neue Parkperiode.
6.10
Einwendungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
Abonnements
6.11–6.17
Regelungen zur Ausstellung, Nutzung, Zahlung, Tarifänderungen, Verlust/Diebstahl und Sperrung von Abonnements; Verpflichtung zur Zahlung per Lastschrift; kein Rücktrittsrecht bei behördlichen Änderungen.
Wertkarten
6.18–6.22
Wertkarten decken Parkgebühren ganz oder teilweise ab; keine Teilnutzung; ein Jahr gültig; keine Erstattung; nicht in Geld umtauschbar.
Reservierungen
6.23–6.25
Reservierung nur gültig nach Bezahlung; Platz wird während des Zeitraums freigehalten; keine Rückerstattung bei No-Show oder Storno.
7. Haftung
7.1
OOA C.V. bewacht Fahrzeuge nicht und haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verlust.
7.2
Keine Haftung für Schäden, es sei denn, diese wurden direkt durch OOA C.V. verursacht. Meldung innerhalb von zwei Wochen erforderlich.
7.3
Keine Haftung bei höherer Gewalt.
7.4
Keine Haftung für Störungen oder Fehler der Website.
7.5
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden an der Parkeinrichtung.
7.6
Weiterverkauf von Parkprodukten ist verboten; andernfalls Sperrung.
8. Nichterfüllung
8.1
Geschäftskunden tragen Inkasso- und Rechtskosten; mindestens € 250.
8.2
Der Kunde hat alle Anweisungen strikt zu befolgen; bei Verstößen kann Zugang verweigert werden.
8.3
Fahrzeuge, die länger als vier Wochen stehen, gelten als aufgegeben und können ohne weitere Ankündigung umgesetzt, gelagert, verkauft oder vernichtet werden. Der Kunde bleibt zahlungspflichtig.
9. Datenschutz
9.1
OOA C.V. verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
9.2
Videoaufnahmen zur Sicherheit; Löschung nach spätestens 4 Wochen.
9.3
Kennzeichenerkennung möglich; Speicherung zur Bestimmung der Parkdauer und Betrugsbekämpfung.
10. Webshop
10.1–10.4
Online-Bestellungen nur durch volljährige Personen; Preise in Euro inkl. MwSt.; Tarifänderungen jederzeit möglich; Reservierung erst nach Zahlung garantiert; Abonnements erst nach Annahme gültig.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1
Ladestationen nutzbar nach Verfügbarkeit; Ladezeit auf das Notwendige zu beschränken.
11.2
Absprachen mit Personal nur gültig, wenn schriftlich durch bevollmächtigte Vertreter bestätigt.
11.3
Unwirksame Klauseln gelten als durch wirksame, am Zweck orientierte Regelungen ersetzt.
11.4
OOA C.V. kann die Bedingungen jederzeit ändern; Kunde ist selbst verantwortlich, die aktuelle Version einzusehen.
11.5
Es gilt niederländisches Recht.
11.6–11.8
Regelungen zur Beschwerdeverfahren und Gerichtsstand; Kontaktdaten:
Oosterdokseiland Ontwikkeling Amsterdam C.V. (OOA C.V.)
IJsbaanpad 1A
1076 CV Amsterdam
E-Mail: contact@parkingcentrumoosterdok.nl
USt-IdNr.: NL809845337B01